Zusammenfassende Stellungsnahme zum ÖSG
Die Bundesfachgruppe #Nuklearmedizin und die #OGNMB nehmen Stellung zum österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) und empfehlen Anpassungen zum Wohle unserer Patienten.
Die Zusammenfassung des Inhalts finden Sie nachstehend:
Anpassungen des Großgeräteplans:
- SPECT-fähige Kameras sollen nicht mehr unter den Begriff „ECT“ im Großgeräteplan gelistet werden
- Forderung der Aktualisierung der Bedarfszahlen angesichts des wachsenden Stellenwertes der PET und Berücksichtigung der unterschiedlichen Versorgung durch klinisch relevante Radiopharmaka
- Das PET/MR sollte nicht als versorgungsrelevantes Großgerät eingestuft werden, da es nur einmal in Österreich verfügbar ist und deutlich weniger Patienten als am PET untersucht werden können.
Anpassungen zur nuklearmedizinischen Therapie:
- Aufgrund der starken Zunahme an verfügbaren nuklearmedizinischen Therapien Forderung der Anpassung der Zahl von derzeit 7 aktiven Referenzzentren auf 9.
- Zusätzlich Empfehlung für Erweiterung der Bettenzahl in bestehenden Referenzzentren zur Verkürzung der Wartezeiten für Patienten auf lebensverlängernde oder lebensverbessernde nuklearmedizinische Therapien.
Leistungsmatrix 2020:
- Listung der PET/CT als nuklearmedizinische Leistung mit dem Zusatz „in Zusammenarbeit mit RAD“
- Vergabe einer neuen Ziffer als nuklearmedizinische Leistung für konventionelle szintigraphische Untersuchungen
- Listung der „Sonographie der Schilddrüse und der Nebenschilddrüse“ als nuklearmedizinische Leistung
- Vergabe einer neuen Ziffer als nuklearmedizinische Leistung für „Ultraschall-gezielte Feinnadelpunktion der Schilddrüse“ und der „Radiofrequenzablation der Schilddrüse“
Stand: August 2019