Zusammenfassende Stellungsnahme zum ÖSG

Die Bundesfachgruppe #Nuklearmedizin und die #OGNMB  nehmen Stellung zum österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) und empfehlen Anpassungen zum Wohle unserer Patienten.

Die Zusammenfassung des Inhalts finden Sie nachstehend:

Anpassungen des Großgeräteplans:

  • SPECT-fähige Kameras sollen nicht mehr unter den Begriff „ECT“ im Großgeräteplan gelistet werden
  • Forderung der Aktualisierung der Bedarfszahlen angesichts des wachsenden Stellenwertes der PET und Berücksichtigung der unterschiedlichen Versorgung durch klinisch relevante Radiopharmaka
  • Das PET/MR sollte nicht als versorgungsrelevantes Großgerät eingestuft werden, da es nur einmal in Österreich verfügbar ist und deutlich weniger Patienten als am PET untersucht werden können.

 

Anpassungen zur nuklearmedizinischen Therapie:

  • Aufgrund der starken Zunahme an verfügbaren nuklearmedizinischen Therapien Forderung der Anpassung der Zahl von derzeit 7 aktiven Referenzzentren auf 9.
  • Zusätzlich Empfehlung für Erweiterung der Bettenzahl in bestehenden Referenzzentren zur Verkürzung der Wartezeiten für Patienten auf lebensverlängernde oder lebensverbessernde nuklearmedizinische Therapien.

 

Leistungsmatrix 2020:

  • Listung der PET/CT als nuklearmedizinische Leistung mit dem Zusatz „in Zusammenarbeit mit RAD“
  • Vergabe einer neuen Ziffer als nuklearmedizinische Leistung für konventionelle szintigraphische Untersuchungen
  • Listung der „Sonographie der Schilddrüse und der Nebenschilddrüse“ als nuklearmedizinische Leistung
  • Vergabe einer neuen Ziffer als nuklearmedizinische Leistung für „Ultraschall-gezielte Feinnadelpunktion der Schilddrüse“ und der „Radiofrequenzablation der Schilddrüse“

 

Stand: August 2019

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