Überarbeitung der Fachdefinition für das Sonderfach Nuklearmedizin
Die Bundesfachgruppe (BFG) Nuklearmedizin und die OGNMB haben nach breiter Diskussion folgende Formulierung zur Fachdefinition für das Sonderfach Nuklearmedizin konsensual festgelegt, die den aktuellen Gegebenheiten des Fachs vollumfänglich gerecht wird:
"Das Sonderfach Nuklearmedizin umfasst die Anwendung offener radioaktiver Stoffe und die notwendigen ergänzenden Verfahren zur Erkennung, Vorbeugung, Behandlung, Nachsorge, sowie Rehabilitation von Erkrankungen aller Organsysteme, dem fachspezifischen Strahlenschutz, sowie die Erkennung, Vorbeugung, Behandlung und Nachsorge von Schilddrüsenerkrankungen und der Osteoporose."
Gemeinsam werden sich die BFG und die OGNMB dafür einsetzen, dass diese modernisierte Fachdefinition im Rahmen der nächsten Novelle des Ärztegesetzes Eingang in die zugrunde liegenden Rechtsnormen findet.